1. Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Hundephysio mit Herz als Hundephysiotherapeutin und dem/der Hundehalter*in als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.


2. Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der/die Hundehalter*in das generelle Angebot der Hundephysiotherapeutin, die Physiotherapie auszuüben, annimmt und sich an die Hundephysiotherapeutin zum Zwecke der Beratung und Therapie wendet.


Die Hundephysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Hundephysiotherapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Hundephysiotherapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.


3. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Die Hundephysiotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Hundepatienten und dem/der Besitzer*in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie beim Patienten anwendet.


Über die Therapiemethoden entscheidet die Hundephyisotherapeutin frei, nachdem sie den/die Hundehalter*in über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert hat. Soweit der/die Besitzer*in keine Einwendungen erhebt, ist die Hundephysiotherapeutin befugt, die Methoden anzuwenden, von denen sie überzeugt ist, dass sie den größtmöglichen Nutzen bringen. 


4. Mitwirkung des/der Hundehalter*in

Der/Die Besitzer*in wird darauf hingewiesen, dass die durch die Hundephysiotherapeutin angewandten Therapien nur bei konsequenter Umsetzung der entsprechenden Empfehlung oder Hausaufgaben über die Therapiesitzungen hinaus den optimalen Erfolg erzielen können. Der/Die Halter*in verspricht, die Empfehlung (z.B. Leinenzwang, Spielverbot, kein Treppensteigen, kein hinein- und herausspringen aus dem Auto) umzusetzen. Die Hundephysiotherapeutin ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der/die Besitzer*in Beratungsinhalte nicht befolgt, erforderliche Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Hundephysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Hund, die durch den/die Hundebesitzer*in durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden. 


Die Hunde müssen geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein.


Die Hundephysiotherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.


5. Honorierung des Tierphysiotherapeuten

Die Hundephysiotherapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Hundephysiotherapeutin und Besitzer*in vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste benannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.


Die Honorare sind für jeden Behandlungstag von dem/der Hundehalter*in in bar an die Hundephysiotherapeutin zu entrichten. Nach Abschluss einer Behandlungseinheit erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Quittung.


Vermittelt die Hundephysiotherapeutin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen ), ist die Hundephysiotherapeutin berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem/der Besitzer*in in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich die Hundephysiotherapeutin von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die Hundephysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Hundepatienten eigene Honorare geltend zu machen.


Wird das Honorar nicht entrichtet, befindet sich der/die Besitzer*in in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Hundephysiotherapeutin ist nicht verpflichtet, Mahnungen zu versenden. Für jede Mahnung, die sie dennoch versendet, kann sie von dem/der Besitzer*in eine Mahngebühr verlangen. 


Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung die Forderung gerichtlich geltend gemacht. Die Einschaltung Dritter bleibt vorbehalten. 


Während des Verzugs ist die Hundephysiotherapeutin nicht verpflichtet, weitere Beratungen oder Behandlungen zu erbringen. 


6. Fahrtkosten

Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten ab 10 km berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden oder individuell abgesprochen werden.


7. Gebühren

Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.


8. Haftung

Der/Die Besitzer*in/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen und Praxisausrüstung durch ihn/sie oder den Hund verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

Vertraulichkeit der Behandlung


Die Hundephysiotherapeutin haftet für Schäden am Hund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf den gewöhnlichen, vorhersehbaren Schaden. 


9. Hausbesuche / Termine

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie von der Hundephysio mit Herz bestätigt wurden.

Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Liegt eine Telefonnummer/Mobilfunknummer des/der Besitzer*in der Hundephysiotherapeutin vor, so wird diese*r, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.


Der Termin kann bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden abgesagt werden, werden dem/der Besitzer*in 50% des Behandlungspreises in Rechnung gestellt. 


10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.